Dammann Absperrung - Transport - Logistik GmbH

Sicherheitsdienstleistung

Die Absperrung und Sicherung von Veranstaltungen und Hoch-, Tief- Verkehrsbaustellen, Verkauf und Vermietung von Bauzäunen, Mobilzäunen, Absperrgittern, Bühnengittern, Doppelstabmattenzäunen, Sichtschutzzäunen, Polizeigittern, Eingangs-Schleusen, mobilen Containern, Betonsperren, Biertischgarnituren, Gestellung von Personal für Auf-/Abbauarbeiten, Mon-/Demontagearbeiten, Einlasskontrollen und Ordnungsdienste, Durchführung von nationalen und internationalen Transporten aller Art, Kleintransporte und Umzugsdienstleistungen, Haushaltsauflösungen und Entrümpelung, Vermittlung von Speditionsgeschäften und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Dienstleistungen für Haus und Grundstück, Ausführung von Dienstleistungen, Logistikarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Handel der vorstehend genannten Waren stehen.

Dammann Absperrung - Transport - Logistik GmbH
Zum Fruchthof 4
21614 Buxtehude
Telefon: +49 40 700178-0
www.dammannabsperrung.de

Amtsgericht Tostedt

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 09.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 09.02.2025

22 IN 26/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dammann Absperrung - Transport - Logistik GmbH, Zum Fruchthof 4, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 204465), vertr. d.: 1. Klaus-Peter Dammann, Wiesenkehre 10, 21629 Neu Wulmstorf, (Geschäftsführer), 2. Jan Much, 53804 Much, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2025 um 12:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/432080-0, Fax: 040/432080-400, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 06.02.2025

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