Cyko GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

Die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten solcher Personen, welche an der Vermittlung einer Versicherungsleistung interessiert sind; - die Beratung und Schulung von Versicherungen bzw. Versicherungsvermittlern und -beratern; - die Vermittlung von Versicherungsleistungen; - die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten von an bestimmten Leistungen und Produkten interessierten Personen - die Entwicklung von Softwarelösungen zur internen Energieeffizienzsteigerung sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Externen.

Cyko GmbH
Eckenheimer Landstraße 114
60318 Frankfurt am Main
www.cyko.eu

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Amtsgericht Frankfurt am Main

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Sebastiano Trombetta

Veröffentlicht: 04.07.2024

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810 IN 842/24 C-13-1 Am 02.08.2024 um 14:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren Cyko GmbH, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128099), vertreten durch: 1. Sebastiano, Trombetta, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.10.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.10.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2024

Insolvenzverwalter

Jan Roth
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.