Chemolith GmbH
Baunebengewerbe Handwerksbetriebe
Chemolith GmbH
Bürstädter Straße 85
68623 Lampertheim
www.chemolith.de
Amtsgericht Darmstadt
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 20.06.2024
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dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Antragsgegnerin werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Amtsgericht Darmstadt, 18.06.2024
Insolvenzverwalter
Timm Hartwich
Rechtsanwalt
Finkenstr. 10
68623 Lampertheim
Email: inso@semper-fi.com
Web: semper-fi.com
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