Chemolith GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Chemolith GmbH
Bürstädter Straße 85
68623 Lampertheim
www.chemolith.de

Amtsgericht Darmstadt

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 20.06.2024

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Geschäfts-Nr.: 9 IN 374/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chemolith GmbH, Bürstädter Straße 85, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95072), ist am 18.06.2024 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940, Fax: 06206/9549428 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Antragsgegnerin werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind


Amtsgericht Darmstadt, 18.06.2024

Insolvenzverwalter

Timm Hartwich
Rechtsanwalt

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