CGC Consulting GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

Büromarketing, Unternehmensberatung, Buchhaltung, An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immoblilien

CGC Consulting GmbH
Rüsselsheimer Str. 22
60326 Frankfurt

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 08.12.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 08.12.2024

810 IN 1531/24 C-12-: In dem Insolvenzverfahren CGC Consulting GmbH, Rüsselsheimer Straße 22, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102630),
vertreten durch:
Izet Cosic, Bismarckstraße 22, 35418 Buseck, (Geschäftsführer), wurde am 10.01.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: [email protected], Internet: www.trebing-bert.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 10.01.2025

Insolvenzverwalter

Karl-Heinz Trebing
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