CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG
Immobilien
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz.
CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG
Haferkornstr. 7
04129 Leipzig
Telefon:
+49 30 7675948-1100
www.groener-group.com
Amtsgericht Leipzig
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 22.12.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.12.2024
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Graichen, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin und Christoph Gröner, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 18407
ergeht am 20.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 20.12.2024 um 13:13 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Philipp Hackländer
c/o White & Case LLP
Hainstraße 8
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 9625450
Telefax: 0341 96254529
Email geschäftlich: [email protected]
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Insolvenzverwalter
Philipp Hackländer
Rechtsanwalt
Hainstr. 8
04109 Leipzig
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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Das Erwerben, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Verwaltung von eigenem Vermögen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.
40211 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung, Modernisierung und Sanierung von Immobilien durch Vergabe an Subunternehmen, Vermietung von Immobilien, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnungen.
10779 Berlin
Berlin -
Verwertung und die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien.
25436 Uetersen
Schleswig-Holstein -
Unternehmens-/Finanzberatung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Immobilienverkauf/makeln nach § 34 c GewO, Hausverwaltung und Hausmeisterservice, Beratung bei Bauvorhaben (kein Bauträger).
65428 Rüsselsheim
Hessen -
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und Beteiligungen.
86871 Rammingen
Bayern -
Halten und Verwaltung eingenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien.
04736 Waldheim
Sachsen -
Haus- und Wohnungsverwaltung; Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Beteiligung an Unternehmen.
85737 Ismaning
Bayern -
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Verwertung von Grundstücken, insbesondere der Erwerb von unbebauten Grundstücken, die Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern, Eigentumsanlagen und sonstigen gewerblichen Objekten, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und deren Verkauf sowie der Erwerb von bebauten Grundstücken, Modernisierung der Häuser, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und deren eventuellen Verkauf oder die Erzielung von Mieteinkünften daraus und die Vermietung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz.
51375 Leverkusen
Nordrhein-Westfalen -
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung, Übernahme von Aufgaben nach dem Städtebauförderungsgesetz, Beschaffung und Auslegung von Bauland, Planung und Durchführung von gemeindlichen Entwicklungsmaßnahmen und alle damit zusammenhängenden Aufgaben, sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
93096 Köfering
Bayern -
Der Betrieb eines Maklerbüros, insbesondere die Vermarktung von Immobilienobjekten
22087 Hamburg
Hamburg
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.