CG Dudenstraße II GmbH & Co. KG
Immobilien
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Ausführung von Bauträgerprojekten auf eigenen Grundstücken, insbesondere die Durchführung des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken.
CG Dudenstraße II GmbH & Co. KG
Bockenheimer Landstr. 94
60323 Frankfurt
Amtsgericht Leipzig
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 10.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.11.2024
Aktenzeichen: 405 IN 1907/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CG Dudenstraße II GmbH & Co. KG, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRA 52503
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Plagwitzer Gewerbepark Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
- wurde am 07.11.2024 um 15:15 Uhr Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax 0341 96254529, Telefon geschäftlich 0341 9625450, Email geschäftlich [email protected] zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet...
...
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzverwalter
Philipp Hackländer
Rechtsanwalt
Hainstr. 8
4109 Leipzig
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume.
14199 Berlin
Berlin -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren.
90403 Nürnberg
Bayern -
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Wohnräume sowie Vermittlung von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden, und Strategieberatung.
10967 Berlin
Berlin -
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Immobilien.
80333 München
Bayern -
Beteiligung an Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und das Veräußern von Immobilien.
25474 Ellerbek
Schleswig-Holstein -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren.
90403 Nürnberg
Bayern -
Die Sanierung, Errichtung und Grunderneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, die Projektentwicklung im Immobilienbereich; der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gütern jeder Art im In- und Ausland. Gebäudemanagement, Gebäudereinigung, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Grünanlagen. Beratung, Consulting, Unternehmensberatung in allen Bereichen. Ingenieurleistungen, Planung und Ausführung sowie Montagen.
63739 Aschaffenburg
Bayern -
A) Die Weiterentwicklung und Verbesserung der modularen Baumethodik b) Das modulare Bauen und die industrielle Werksserienfertigung von Gebäuden im ln- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich lmmobilienprojektentwicklung im ln- und Ausland sowie an Technologieunternehmen, die im Zusammenhang mit TGA, Planung und Consulting stehen. c) Die Beteiligung an Beratungsunternehmen im Bereich modulares Bauen, Projektentwicklung, Stadtteilentwicklung, Gebäudemanagement, Asset und Portfoliomanagement. d) Die Beteiligung an Produktionsunternehmen im Bereich Gebäudeautomation, Gebäudeausrüstung, Holzbau, Modulbau und Fertigbauelemente, jeweils im ln- und Ausland e) Die Übernahme von Beratungsmandaten zum modularen und seriellen Bauen für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. f) Die Übernahme von Service Development Dienstleistungen, GU- und GÜ-Leistungen im Rahmen modularen und seriellen Bauens für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. g) Den Aufbau und Vertrieb einer Planungsplattform für modulares und serielles Bauen und der Lizenzierung dieses Geschäftsmodells für externe wie auch konzernverbundene Klienten.
71723 Großbottwar
Baden-Württemberg -
An- und Verkauf von Immobilien sowie Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Vermittlung und Verwaltung von solchen, auch von vermieteten Räumen, sowie Renovierung, Planung und Realisierung von Bauwerken als Bauträger. Außerdem die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen sowie die damit in Zusammenhang stehende Beratung, Verwaltung und Servicedienstleistung.
74321 Bietigheim-Bissingen
Baden-Württemberg -
Der Erwerb von Grundeigentum sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
20148 Hamburg
Hamburg
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.