CF Sport und Fitness Jülich GmbH
Sport & Freizeit
Gegenstand ist der Betrieb von einer oder mehrerer Fitnessanlagen mit allen Neben- und Zusatzgeschäften, Betreiben von Sonnenbänken und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsprodukten.
CF Sport und Fitness Jülich GmbH
Margaretenstr. 12
52428 Jülich
Telefon:
+49 2461 6217888
www.clever-fit.com/fitness-studios/clever-fit-juelich/
Amtsgericht Aachen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 21.02.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 21.02.2025
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7614 eingetragenen CF Sport und Fitness Jülich GmbH, Margaretenstraße 12, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.02.2025, um 17:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen, Telefon: 0241/46303850, Fax: 0241/46303859.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 248/24
Amtsgericht Aachen, 17.02.2025
Insolvenzverwalter
André Seckler
Rechtsanwalt
Vaalser Str. 299
52074 Aachen
Email: [email protected]
Web: schiebe.de
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Gegenstand ist der Betrieb von einer oder mehrerer Fitnessanlagen mit allen Neben- und Zusatzgeschäften, Betreiben von Sonnenbänken und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsprodukten.
52428 Jülich
Nordrhein-Westfalen -
1. Der Handel, Vertrieb, Vermittlung von moto-risierten / unmotorisierten Booten, Segelbooten, Segelmotorbooten, Schiffen, Wasserfahrzeugen, Motoren, Trailer aller Art, diesbezüglichen Ersatzteilen und Zubehör sowie damit zusammenhängende Geschäfte
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Die Erstellung, der Betrieb und die Vermarktung von digital distribuierten Computerspielen (Onlinegames) und Smartphonespielen (Apps) sowie von sonstigen Online-Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
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Der Betrieb von Fitnessstudios sowie der Abschluss und die Durchführung von Franchiseverträgen für derartige Unternehmen.
30559 Hannover
Niedersachsen -
Betrieb von Spielhallen
27367 Sottrum
Niedersachsen -
Das Aufstellen und der Betrieb von Spielautomaten und der Betrieb von Spielhallen, der Betrieb von Gaststätten und Restaurants
71665 Vaihingen
Baden-Württemberg -
Betrieb von Sportanlagen, Dienstleistungen eines Sportstudios sowie Vermietung von Sportausrüstungen.
85551 Kirchheim
Bayern -
Entwicklung und Vertrieb von Produkten für die Physio-, Fitness-, Wellness-, Refreshing- und Rehamedizin
58730 Fröndenberg
Nordrhein-Westfalen -
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Diskotheken einschließlich der zugehörigen Gastronomie, der Betrieb und die Vermietung von Eventhallen und Konzerthallen und das dazugehörige Management.
52525 Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
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