Central BioHub GmbH
Medizin & Pflege
Die Vermittlung, der Handel und der Vertrieb von Produkten im Gesundheitswesen, sowie die Erbringung von Service-, Beratungs- und produktionsnahen Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Forschung und Diagnostik. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die den vorgenannten Geschäften dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Central BioHub GmbH
Neuendorfstr. 17
16761 Hennigsdorf
Telefon:
+49 3302 2309166
www.centralbiohub.com
Amtsgericht Neuruppin
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 14.12.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 14.12.2024
Firma Central BioHub GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11787), Neuendorfstraße 17, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Gregor Marcel Wolfgang Fornol, Neckarstraße 54, 14612 Falkensee und Dr. Jörg-Michael Hollidt, Dammsmühler Str. 49 C, 13158 Berlin
ist heute, am 12. Dezember 2024, um 12:00 Uhr Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 12. Dezember 2024
15 IN 275/24
Insolvenzverwalter
Florian Linkert
Rechtsanwalt
Krausenstr. 41
10117 Berlin
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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