Censeo Service UG (haftungsbeschränkt)
Immobilien
Censeo Service UG (haftungsbeschränkt)
Albert-Kindle-Str. 26
50859 Köln
Amtsgericht Köln
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Benedict Baum
Veröffentlicht: 16.03.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 16.03.2024
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 101511 eingetragenen Censeo Service UG (haftungsbeschränkt), Albert-Kindle-Str. 26, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedict Baum, Tilsiter Weg 11, 50858 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb von genormten Baufertigteilen sowie Dienstleistungen rund um Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.03.2024, um 13:23 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln, Telefon: 0221 966938 20, Fax: 0221 966938 49.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 13.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 310/23
Amtsgericht Köln, 14.03.2024
Insolvenzverwalter
Bero-Alexander Lau
Rechtsanwalt
Aachener Str. 1011
50858 Köln
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume.
14199 Berlin
Berlin -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren.
90403 Nürnberg
Bayern -
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Wohnräume sowie Vermittlung von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden, und Strategieberatung.
10967 Berlin
Berlin -
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Immobilien.
80333 München
Bayern -
Beteiligung an Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und das Veräußern von Immobilien.
25474 Ellerbek
Schleswig-Holstein -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren.
90403 Nürnberg
Bayern -
Die Sanierung, Errichtung und Grunderneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, die Projektentwicklung im Immobilienbereich; der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gütern jeder Art im In- und Ausland. Gebäudemanagement, Gebäudereinigung, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Grünanlagen. Beratung, Consulting, Unternehmensberatung in allen Bereichen. Ingenieurleistungen, Planung und Ausführung sowie Montagen.
63739 Aschaffenburg
Bayern -
A) Die Weiterentwicklung und Verbesserung der modularen Baumethodik b) Das modulare Bauen und die industrielle Werksserienfertigung von Gebäuden im ln- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich lmmobilienprojektentwicklung im ln- und Ausland sowie an Technologieunternehmen, die im Zusammenhang mit TGA, Planung und Consulting stehen. c) Die Beteiligung an Beratungsunternehmen im Bereich modulares Bauen, Projektentwicklung, Stadtteilentwicklung, Gebäudemanagement, Asset und Portfoliomanagement. d) Die Beteiligung an Produktionsunternehmen im Bereich Gebäudeautomation, Gebäudeausrüstung, Holzbau, Modulbau und Fertigbauelemente, jeweils im ln- und Ausland e) Die Übernahme von Beratungsmandaten zum modularen und seriellen Bauen für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. f) Die Übernahme von Service Development Dienstleistungen, GU- und GÜ-Leistungen im Rahmen modularen und seriellen Bauens für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. g) Den Aufbau und Vertrieb einer Planungsplattform für modulares und serielles Bauen und der Lizenzierung dieses Geschäftsmodells für externe wie auch konzernverbundene Klienten.
71723 Großbottwar
Baden-Württemberg -
An- und Verkauf von Immobilien sowie Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Vermittlung und Verwaltung von solchen, auch von vermieteten Räumen, sowie Renovierung, Planung und Realisierung von Bauwerken als Bauträger. Außerdem die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen sowie die damit in Zusammenhang stehende Beratung, Verwaltung und Servicedienstleistung.
74321 Bietigheim-Bissingen
Baden-Württemberg -
Der Erwerb von Grundeigentum sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
20148 Hamburg
Hamburg
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.