CALYDO Personal GmbH
Personaldienstleistung
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Personaldienstleistung. An- und Verkauf von Automobilen. Personalbeförderung und Transporte. Reinigungsdienste, Bau- und Abrissarbeiten.
CALYDO Personal GmbH
Mainzer Landstr. 69
60329 Frankfurt
Telefon:
+49 174 4431888
Amtsgericht Frankfurt am Main
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 13.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 13.12.2024
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.12.2024
Insolvenzverwalter
Katja Dönges
Rechtsanwältin
Kaiserstr. 11
60311 Frankfurt
Email: [email protected]
Web: schiebe.de
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