BUBE Security UG (haftungsbeschränkt)

Sicherheitsdienstleistung

Objektschutz (Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal), Veranstaltungsservice und Konferenzschutz (Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen, Crowd Management (nach § 43 Abs. 4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStättV), Brandschutz (Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben, (Feuerwehrparallelaufschaltungen), Revierdienst (Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten), Alarmaufschaltung (Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung), Ladenüberwachung (Schutz vor Diebstahlsdelikten im Einzelhandel), innerbetriebliche Transporte, Kurier- und Botendienste und Post- und Telefonservice.

BUBE Security UG (haftungsbeschränkt)
Berliner Str. 65
15746 Groß Köris
Telefon: +49 3338 3306196
www.bube-security.de

Amtsgericht Cottbus

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 08.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 08.11.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17914 CB), Geschäftszweig: Objektschutz, Veranstaltungsservice und Konferenzschutz, etc., Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris, eingetragener Sitz: Groß Köris, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katrin Berbig wurde am 20.01.2025, um 14:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 9. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 20.01.2025
Az.: 63 IN 393/24

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