Braun Vermögensverwaltung GmbH
Immobilien
Braun Vermögensverwaltung GmbH
Mönchstraße 11
70191 Stuttgart
www.bbv-ac.de
Amtsgericht Tübingen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Matthias Beck, Gerhard Müller und Thomas Oberle
Veröffentlicht: 04.06.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.06.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Braun Vermögensverwaltung GmbH, Mönchstraße 11, 70191 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Beck, Gerhard Müller und Thomas Oberle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Geschäftszweig: Unternehmensgegenstand ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art.
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2024 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO)
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689481
Telefax: 0711 9668999
5. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen; auch Verbindlichkeiten, die zum Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO)
6. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.06.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr,
Amtsgericht Tübingen, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen
Sitzungssaal 21, EG
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
8. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr,
Amtsgericht Tübingen, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen
Sitzungssaal 21, EG
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
9. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.06.2024
Insolvenzverwalter
Jochen Sedlitz
Rechtsanwalt
Reinsburgstr. 27
70178 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: grub-brugger.de
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Schleswig-Holstein -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren.
90403 Nürnberg
Bayern -
Die Sanierung, Errichtung und Grunderneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, die Projektentwicklung im Immobilienbereich; der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gütern jeder Art im In- und Ausland. Gebäudemanagement, Gebäudereinigung, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Grünanlagen. Beratung, Consulting, Unternehmensberatung in allen Bereichen. Ingenieurleistungen, Planung und Ausführung sowie Montagen.
63739 Aschaffenburg
Bayern -
A) Die Weiterentwicklung und Verbesserung der modularen Baumethodik b) Das modulare Bauen und die industrielle Werksserienfertigung von Gebäuden im ln- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich lmmobilienprojektentwicklung im ln- und Ausland sowie an Technologieunternehmen, die im Zusammenhang mit TGA, Planung und Consulting stehen. c) Die Beteiligung an Beratungsunternehmen im Bereich modulares Bauen, Projektentwicklung, Stadtteilentwicklung, Gebäudemanagement, Asset und Portfoliomanagement. d) Die Beteiligung an Produktionsunternehmen im Bereich Gebäudeautomation, Gebäudeausrüstung, Holzbau, Modulbau und Fertigbauelemente, jeweils im ln- und Ausland e) Die Übernahme von Beratungsmandaten zum modularen und seriellen Bauen für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. f) Die Übernahme von Service Development Dienstleistungen, GU- und GÜ-Leistungen im Rahmen modularen und seriellen Bauens für externe Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen sowie kommunalen Bau und Wohnungsgesellschaft im ln- und Ausland sowie auch für konzernverbundene Unternehmen. g) Den Aufbau und Vertrieb einer Planungsplattform für modulares und serielles Bauen und der Lizenzierung dieses Geschäftsmodells für externe wie auch konzernverbundene Klienten.
71723 Großbottwar
Baden-Württemberg -
An- und Verkauf von Immobilien sowie Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Vermittlung und Verwaltung von solchen, auch von vermieteten Räumen, sowie Renovierung, Planung und Realisierung von Bauwerken als Bauträger. Außerdem die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen sowie die damit in Zusammenhang stehende Beratung, Verwaltung und Servicedienstleistung.
74321 Bietigheim-Bissingen
Baden-Württemberg -
Der Erwerb von Grundeigentum sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
20148 Hamburg
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Die nach § 34c GewO erlaubnispflichtige Vermittlung von Immobilien.
10707 Berlin
Berlin -
Der Erwerb von Grundstücken einschließlich ihrer Beplanung und Bebauung.
39108 Magdeburg
Sachsen-Anhalt -
Die Verwaltung von eigenem Grundbesitz und sonstigem eigenen Vermögen.
68167 Mannheim
Baden-Württemberg -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohn- oder Gewerbeimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft wird jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt realisieren. Die Realisation eines nachfolgenden Projektes ist erst in dem auf das Kalenderjahr folgende Jahr möglich, in dem sämtliche Gewinne und Verluste aus dem vorangegangenen Projekt durch Feststellung im Jahresabschluss verteilt wurden, und keine Risiken mehr aus Gewährleistung beim abgeschlossenen Projekt zu erwarten sind
90403 Nürnberg
Bayern
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