Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG
Sicherheitsdienstleistung
Betrieb eines Sicherheitsdienstes insbesondere Veranstaltungsschutz, Objektbewachung, Geldtransporte, Personenschutz, Detektei und private Ermittlungen, Hostessen, Garderobenpersonal.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG
Sebastian-Willis-Weg 18
84177 Gottfrieding
Telefon:
+49 8731 3274850
www.brandl-sicherheit.de
Amtsgericht Landshut
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 04.01.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.01.2025
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11822
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.01.2025 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Saponjic, Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut, Telefon: +49(871)94321-0, Telefax: +49(871)94321-50, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.01.2025
Insolvenzverwalter
Alexander Saponjic
Rechtsanwalt
Innere Münchener Str. 26
84036 Landshut
Email: [email protected]
Web: solvea-rechtsanwaelte.de
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Erbringung von Servicedienstleistungen im Bereich Personennahverkehr, den Betrieb eines Bewachungsunternehmens sowie die Erbringung von Gebäudedienstleistungen.
65428 Rüsselsheim
Hessen -
Objektschutz, Personenschutz, Ordnerdienste, Überwachung von Personen, Detektei, Durchführung von Fortbildungskursen und Schulungen, Parkhaus- und Parkplatzbetreuung, Empfang- und Pförtnerdienste, Messe- und Veranstaltungsschutz, Kontroll- und Revierdienste, VIP Service und Eventbetreuung, Kurierdienste, Geld- und Werttransporte sowie Geldbearbeitung, Sicherheitsanalyse und -beratung, Einrichtung von Test- und Impfstationen, Verleih von Zäunen und Absperrungen, Hausmeisterdienst, Instandhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten an Gebäuden, Verleih von Veranstaltungstechnik, Gastronomiebedarf, Messetechnik, Sanitär, Catering, Bühnenaufbau.
86556 Kühbach
Bayern -
Sicherheitsdienstleistungen nach § 34 a GewO und Wirtschaftsdienstleistungen.
23562 Lübeck
Schleswig-Holstein -
Die Bewachung von Personen und Objekten, die Sicherung von Veranstaltungen sowie Bewachungen aller Art. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.
14974 Ludwigsfelde
Brandenburg -
Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art, insbesondere Fluggastkontrollen und Gepäckkontrollen an Flughäfen.Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gem. §§5 und 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
77836 Rheinmünster
Baden-Württemberg -
Bewachungsdienstleistungen im Sinne des § 34a Gewerbeordnung, Veranstaltungsservice sowie Wirtschaftdienstleistungen, die nicht genehmigungspflichtig sind.
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Berlin -
Bewachungsunternehmen mit Dienstleistungen für die Bereiche Objektschutz, Revierdienste, Personenschutz, Schutz vor Ladendieben, Kontrollen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskoteken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Veranstaltungsschutz, Werkschutz, Brandschutz, Servicedienstleistungen wie Beratung, Coaching, Ausbildung, Winterdienste, Facility Management, Gebäudereinigungen, Mobile Dienste, IT-Sicherheit, Arbeits- und Umweltschutz, Fahrdienste sowie Wert- und Geldtransporte und Betrieb einer Notruf und Serviceleitstelle.
44149 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Objektschutz, Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Ordnerdienste, Überwachung von Personen, Detektei, Durchführung von Fortbildungskursen und Schulungen, Hausmeisterdienst, Instandhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten an Gebäuden, Betreiben von Sportstätten (Fitness/Kampfsport), Ausrichtung von Kampfsportveranstaltungen, Handel mit Trainingskleidung, Equipment, Nahrungsergänzungsmitteln, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen von Trainern, Personaltraining, Sicherheitsschulungen - auch im Ausland, Promotion, Herstellung von Werbemitteln und Druckerzeugnissen, Vermittlung von Werbung, Vermittlung von Hostessen und Promotern, Betrieb einer Pension, Boardinghouse, gewerbliche Zimmervermietung, Betrieb von Taxen- und Mietwagen, Kfz-Vermietung, Softwareentwicklung, IT-Beratungsdienstleistungen, Handwerksdienstleistungen
86556 Kühbach
Bayern -
Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
10719 Berlin
Berlin -
Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen
86655 Harburg
Bayern
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