BRADIE UG (haftungsbeschränkt)
Büro- & EDV-Dienstleistungen
Betrieb einer Wirtschaftsberatung, einer EDV-gestützten Betriebsabrechnung und eines Bürobetriebes; Buchführungsleistung gem. § 6 StBerG; sonstige Dienstleistungen aller Art, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Gebrauchtwaren aus den Bereichen Telekommunikation IT (Informationstechnik), Consumerelektronik, Elektrik, Car-Hifi, Navigation und Zubehör, Kfz-Teile und Zubehör, Haushaltswaren, Kinderwaren, Spielzeug und Textilien, außer genehmigungspflichtigen Waren.
BRADIE UG (haftungsbeschränkt)
Langenhorner Chaussee 376
22419 Hamburg
Telefon:
+49 40 730540-86
www.bradie.de
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 19.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 19.12.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112922 eingetragenen BRADIE UG (haftungsbeschränkt), Langenhorner Chaussee 376, 22419 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Claudius Brake
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Wirtschaftsberatung, einer EDV-gestützten Betriebsabrechnung und eines Bürobetriebes; Buchführungsleistung gem. § 6 StBerG; sonstige Dienstleistungen aller Art, außer genehmigungspflichtigen; Handel mit Waren aller Art, insbesondere Gebrauchtwagen aus den Bereichen Telekommunikation IT (Informationstechnik), Consumerelektronik, Elektrik, Car-Hifi, Navigation und Zubehör, Kfz-Teile und Zubehör, Haushaltswaren, Kinderwaren, Spielzeug und Textilien, außer genehmigungspflichtigen Waren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.12.2024, um 12:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 342/24
Amtsgericht Hamburg, 16.12.2024
Insolvenzverwalter
Thilo Streck
Rechtsanwalt
Am Kaiserkai 62
20457 Hamburg
Email: [email protected]
Web: weiland-rechtsanwaelte.de
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