BodyPhoton GmbH
Sport & Freizeit
Konstruktion, Herstellung, Betrieb und Vertrieb von Geräten insbesondere im Marktsegment Spitzensport, Breitensport, Rehabilitation betreffend Infrarot- bzw. Wärmetechnologie (z. B. "BodyPhoton Cube") sowie zugehörige Vertriebs-, Ernährungs- und Fitnesskonzepte und damit verbundene Dienstleistungen.
BodyPhoton GmbH
Otto-Volger-Straße 15
65843 Sulzbach
Telefon:
+49 6196 9214046
www.bodyphoton.com
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Peter de Gennaro
Veröffentlicht: 30.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.08.2024
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28.08.2024
Insolvenzverwalter
Jan Markus Plathner
Rechtsanwalt
B&P Brinkmann & Partner
Colmarer Straße 5
60528 Frankfurt
Email: [email protected]
Web: brinkmann-partner.de
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