BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG

Baunebengewerbe

Verlegung von Bodenbelägen einschließlich der Untergrund-Vorbereitung, Handel mit Bodenbelägen, Reinigung, Demontage und Entsorgung von Bodenbelägen, Reparatur und Aufbereitung von Parkettböden, Ein- und Ausräumservice zur Vor- und Nachbereitung von Bodenbelagsarbeiten

BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG
Industriestr. 22
66740 Saarlouis
Telefon: +49 6831 7647603
www.hgschuster-bodendesign.de

Amtsgericht Saarbrücken

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Saarland

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 02.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 02.02.2025

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 3/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13320 eingetragenen BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109519 eingetragene HG Geschäftsführung GmbH, Industriestraße 22, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Georg Schuster,

ist am 31.01.2025, um 11:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

107 IN 3/25
Amtsgericht Saarbrücken, 31.01.2025

Insolvenzverwalter

Michael Blank
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