Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH

Medizin & Pflege

Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, inbesondere von Menschen mit Behinderungen, die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung, die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen, den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen, den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen, die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien, die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt.

Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH
Bleicher Weg 1
39326 Wolmirstedt
Telefon: +49 39201 62-3
www.bodelschwingh-haus.de

Amtsgericht Magdeburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen-Anhalt

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 31.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 31.01.2025

340 IN 48/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH, Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt, Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, inbesondere von Menschen mit Behinderungen; die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen; den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien; die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt. (AG Stendal, HRB 6773),

vertreten durch den Geschäftsführer Swen Pazina, ist am 28.01.2025 Folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: [email protected], Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025

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