BLR projektplam entwicklungs gmbh
Architekten & Planungsbüros
Die Projektentwicklung und -steuerung von Grundstücken und Bauvorhaben sowie die Vermittlung und Erbringung von Architektenleistungen der Phasen 1 - 9 gem. HOAI sowie die Generalplanung aller übrigen Ingenieurleistungen.
BLR projektplam entwicklungs gmbh
Pacelliallee 9
14195 Berlin
Telefon:
+49 30 89580582
www.blr-projektplan.de
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 22.01.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 22.01.2025
|
In dem Verfahren über den Antrag
BLR projektplan entwicklungs gmbh, Pacelliallee 9, 14195 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Richter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 71517
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.01.2025 um 08:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.01.2025
Insolvenzverwalter
Philipp Grauer
Rechtsanwalt
Münzel & Böhm Rechtsanwälte Insolvenzrecht
Hausvogteiplatz 11
10117 Berlin
Email: [email protected]
Web: muenzel-boehm.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Projektierung, Planung und Verkauf von Immobilien.
75217 Birkenfeld
Baden-Württemberg -
Projektierung, Erwerb und Verkauf von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken, Sanierung von Immobilien sowie deren Vertrieb.
31224 Peine
Niedersachsen -
Erbringen von Ingenieurs- und Planungsleistungen
13355 Berlin
Berlin -
Die Durchführung von Gebäudeplanungen für den Bereich Industrie, Handel, Wohnen, nachhaltiges Wohnen und ähnliches sowie Straßen- und Verkehrsplanung, Planung von Ingenieurbauwerken im öffentlichen und privaten Verkehrsraum sowie die Durchführung Planungsleistungen bei der technischen Gebäudeausrüstung.
27283 Verden
Niedersachsen -
Die Projektentwicklung und Dienstleistungen am Bau, wie z.B. die Übernahme der Aufgaben eines Generalübernehmers oder Generalunternehmers, sowie das das Halten und Verwalten von Grundbesitz, insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Durchführung von Tätigkeiten i.S.d. § 34 c GewO.
99084 Erfurt
Thüringen -
Planerische Tätigkeiten und Tätigkeiten als Generalunternehmer im Bereich der Wohnungswirtschaft
03046 Cottbus
Brandenburg -
Geschäftsgegenstand ist die Entwicklung, die Planung, das Baumanagement und die Baurealisierung (ohne eigene handwerkliche Tätigkeit), sowie die Optimierung von Immobilien, einschließlich der Vermietung und Verwaltung von eigenen Objekten und Projekten, der Erwerb und Verkauf von Immobilien, nebst allen Tätigkeiten, die für die vorgenannten Zwecke förderlich sind.
65510 Hünstetten
Hessen -
Leistungen rund um die Aufzugstechnik, Fachplanung und Ingenieurbüro.
22047 Hamburg
Hamburg -
Als Bauträger und/oder Generalunternehmer Grundstücke, Fertighäuser und andere Immobilien
24220 Flintbek
Schleswig-Holstein -
Erbringung und die Abwicklung der Planung vom Entwurf über Baugenehmigung und Detailplanung, Aufklärung über baurechtliche Fragen, Beratungstätigkeiten und Hinweispflicht zu wichtigen Umständen, Abstimmung mit anderen Stakeholdern (z.B. Bauamt), Bauüberwachung je nach Beauftragung und kontinuierliche Kosten- und Qualitätskontrolle (LP 1-9).
35649 Bischoffen
Hessen
Zeige 1 - 10 von 297 Ergebnissen
Seite 1 von 19
Wirtschaftsgüter im Bereich Architekten & Planungsbüros
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Architekten & Planungsbüros.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.