BlackSun UG (haftungsbeschränkt)

Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften

Finanzdienstleistungen - Investitionen in Finanzanlagen mit Eigenkapital und Direktinvestitionen mit Eigenkapital.

BlackSun UG (haftungsbeschränkt)
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

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Amtsgericht Frankfurt am Main

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Leonard Alexander Nägle, Luke Redemann

Veröffentlicht: 14.09.2024

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810 IN 858/24 B: In dem Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schneidmühlweg 52, 63741 Aschaffenburg, (Geschäftsführer), wurde am 12.09.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis/RAe Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/ 32 02 87 0, Fax: 06206/ 95 49 42 8, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.09.2024

Insolvenzverwalter

Timm Hartwich
Rechtsanwalt

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