Berliner Straße 28/29 GmbH & Co.KG
Immobilien
Der Erwerb, die Modernisierung und die Veräußerung von Altbauten sowie die Errichtung von Neubauten.
Berliner Straße 28/29 GmbH & Co.KG
Baruther Str. 20
15806 Zossen
Telefon:
+49 3377 2041110
www.sanus-ag.de
Amtsgericht Potsdam
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 07.02.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 07.02.2025
Berliner Straße 28/29 GmbH & Co.KG, Baruther Straße 21/22, 15806 Zossen, vertreten durch die Komplementärin Sanus Projektentwicklungs ebenda, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kositzki, Berlin
Gegenstand des Unternehmens:
Der Erwerb, die Modernisierung und Veräußerung von Altbauten sowie die Errichtung von Neubauten
HRA 6291 P
wird auf den Insolvenzantrag vom 20.12.2023 wegen BAB 31.01.2025
heute am 31.01.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei des Insolvenzverwalters anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, des Insolvenzverwalters unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
9.4.2025, 12:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Insolvenzgerichts Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 31.01.2025
Insolvenzverwalter
Christian Graf Brockdorff
Rechtsanwalt
Friedrich-Ebert-Str. 36
14469 Potsdam
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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a) die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, b) die Vornahme von Hausverwaltungstätigkeiten in den Bereichen Mietverwaltung, Wohnungs- wie Sondereigentumsverwaltung, ferner die Abrechnung im Mieterstrommodell, sowie auch Wärme- und Stromlieferverträge nebst deren Abrechnung, c) der Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung, d) die Entwicklung von Energiesparkonzepten für Immobilien und deren Umfeld, sowie die Vornahme von Effizienzprojekten, e) die energetische Aufwertung von Gebäuden für Dritte durch Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen, f) die Durchführung von Energiesparprojekten, sowie die energetische Aufwertung von Gebäuden, g) der Betrieb von Blockheizkraftwerken, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom und Wärme, h) die Vermittlung von Immobiliardarlehen, einschließlich öffentlichen Förderkrediten und Krediten zur energetischen Sanierung, sowie von Verbraucherdarlehen.
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Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
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