BELLISSY Deutschland GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Errichtung und der Betrieb von Informations-, Such-, Vergleichs- und Shoppingportalen Im Internet, im In- und Ausland.

BELLISSY Deutschland GmbH
Ludwigstr. 180 c
63067 Offenbach
Telefon: +49 69 12009145
www.bellissy.de

Amtsgericht Offenbach am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 01.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.02.2025

8 IN 82/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), ist der Beschluss vom 30.01.2025 berichtigt worden.

Statt BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 110361) muss es richtig heißen: BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361).

Darüber hinaus wird der Beschluss vom 30.01.2025 hinsichtlich des Tenors wie folgt ergänzt:

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.02.2025

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