Avus Buch & Medien GmbH

Druck & Verlag

der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment ergänzender weiterer Waren.

Avus Buch & Medien GmbH
Schanzenstr. 13
51063 Köln
Telefon: +49 221 96493-0
www.avus-bm.de

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht Köln

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Bjoern Minnier und Herrn Julian Schmutzler

Veröffentlicht: 04.07.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 175/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31772 eingetragenen Avus Buch & Medien GmbH, Schanzenstr. 13, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bjoern Minnier, Schanzenstr. 13, 51063 Köln und Herrn Julian Schmutzler, Schanzenstr. 13, 51063 Köln

Geschäftszweig: der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment


ist am 02.07.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 175/24
Amtsgericht Köln, 02.07.2024

Insolvenzverwalter

Jörg Gollnick
Rechtsanwalt

Jetzt freischalten

Wirtschaftsgüter im Bereich Druck & Verlag

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Druck & Verlag.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.

Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.

Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.