Avus Buch & Medien GmbH
Druck & Verlag
der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment ergänzender weiterer Waren.
Avus Buch & Medien GmbH
Schanzenstr. 13
51063 Köln
Telefon:
+49 221 96493-0
www.avus-bm.de
Amtsgericht Köln
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Bjoern Minnier und Herrn Julian Schmutzler
Veröffentlicht: 04.07.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 04.07.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31772 eingetragenen Avus Buch & Medien GmbH, gegründet am 03.02.1971, Schanzenstr. 13, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bjoern Minnier, Schanzenstr. 13, 51063 Köln und Herrn Julian Schmutzler, Schanzenstr. 13, 51063 Köln
Geschäftszweig: der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Holtzbrinck Buchverlage GmbH,, Weidestr. 122a, 22083 Hamburg
Internationale Spedition Brauns, Hauptstr. 6, 97996 Niederstetten
Kai Trierweller, In der Adelenhütte 11, 51143 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 27.11.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, insbesondere die Zustimmung zu einem vom Insolvenzverwalters abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen Geschäftsübernahmevertrag
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 175/24
Amtsgericht Köln, 01.09.2024
Insolvenzverwalter
Jörg Gollnick
Rechtsanwalt
Theodor-Heuss-Ring 38-40
50668 Köln
Email: [email protected]
Web: hwd.de
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Druck und Verlag
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Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung von Druckereierzeugnissen jeder Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
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Offsetdruckerei, industrielle Weiterverarbeitung und Werbung, Herstellung von Prospekten und Broschüren für Touristik, Kataloge und Werbematerial für Versandhäuser, Verlage, Werbeagenturen und Industriebetriebe Das Unternehmen bietet über Druckvorbereitung, Repro, Druck und Verteilungslogistik die gesamte Leistungspalette der Herstellung von Drucksachen an.
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75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Herstellung von Druckereierzeugnissen aller Art im Offset- und Siebdruckverfahren; Spezialbereich ist der Foliendruck im UV-Offset und Siebdruck mit Printprodukten wie Schaufensterkleber jeder Art, Auto- und Geräteaufkleber, Kunststoffplakate und -schilder, Geschäftszeitenkleber, Overhead-Folien, Druckdias, Folienregister, Plastikkarten, Sicherheitsplaketten, Flaschenanhänger, Haftetiketten, Postkartenaufkleber, Fußbodenkleber, Drehscheiben, Dekor- und Hologrammfolien, Kalenderkarten, Lehrtafeln, Thekenmatten, Mouse-Pads, Aufstelldisplays, Lineale, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Relief- und Leuchtfarbendrucker, kreative Veredelungen im UV-Offset und UV-Siebdruck mit Farben, Folien, Effekt- und Duftlacken;
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Der Handel und Vertrieb von Werbemitteln aller Art sowie die Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften mit vergleichbarem Zweck zu übernehmen.
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Betreiben christlicher Buchhandlungen.
17489 Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern -
Herausgabe des Wochenmagazins "Prisma" mit Fernsehteil und Specialinterest-Themen, welches kostenlos der jeweiligen Freitagausgabe den Zeitungen der von den Kommanditisten herausgegebenen Zeitungen beigelegt wird.
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Nordrhein-Westfalen
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