Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt)

Waschanlagen & Reinigung

Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt)
Mainzer Landstraße 619
65933 Frankfurt

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Amtsgericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Yenidede Önder

Veröffentlicht: 04.05.2024

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810 IN 1294/23 H-3-1 Am 02.05.2024 um 16:07 Uhr ist das Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625),
vertreten durch:
Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.07.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.05.2024

Insolvenzverwalter

Heike Sopp
Rechtsanwältin

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