Autoland Pocking GmbH & Co. KG
Automobil & Bikes
Betrieb eines Autohauses mit dem Handel und Vermittlung von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Betrieb eines Kraftfahrzeugmeisterbetriebes und Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Leasingverträgen, soweit die Vermittlungstätigkeit nicht nach KWG oder ähnlichen Bestimmungen genehmigungspflichtig ist. Firma ist seit 01.03.2018 Vertragshändler und Servicebetrieb der FCA Marken Fiat - Arbath - Fiat Professional und Jeep. Des Weiteren Betrieb einer freien Werkstatt als AUTOFIT Systempartner.
Autoland Pocking GmbH & Co. KG
Gewerbering 2
94060 Pocking
Telefon:
+49 8531 9109920
www.autolandpocking.de
Amtsgericht Passau
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Heinrich Margarethe
Veröffentlicht: 10.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 10.10.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Autoland Pocking GmbH & Co. KG, Gewerbering 2, 94060 Pocking, vertreten durch die Komplementärin Autoland Pocking Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Heinrich Margarethe
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRA 13112
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München, Gz.: 000084-24 SJ/SJ
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.10.2024 um 10:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp, Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf, Telefon: +49(991)37177-0, Telefax: +49(991)37177-10.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 08.10.2024
Insolvenzverwalter
Markus Stoppelkamp
Rechtsanwalt
Bahnhofstr. 57
94469 Deggendorf
Email: [email protected]
Web: kanzlei-stoppelkamp.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Wohnmobilen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
41334 Nettetal
Nordrhein-Westfalen -
Die Personenbeförderung mit Mietfahrzeugen (Taxis und Mietwagen mit Fahrern/Fahrerinnen), die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transportlogistik, die Vermietung von Kleintransportern bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht inkl. Anhänger an Selbstfahrer/innen, der Kurier-Dienst.
30519 Hannover
Niedersachsen -
Betrieb einer Fahrschule;
85737 Ismaning
Bayern -
Personenbeförderung durch Taxi und Mietwägen, Kranken- und Behindertentransporte, Durchführung von Kurierfahrten, Personenbeförderung zu Flughäfen und sonstigen Verkehrsanschlüssen, Materialtransporte.
67059 Ludwigshafen a. Rhein
Rheinland-Pfalz -
Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie von Motoren, die Durchführung von Motorüberholungen sowie der Teileverkauf und Weiterverkauf.
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Nordrhein-Westfalen -
Die Durchführung von Kfz-Hauptuntersuchungen, von Änderungsabnahmen an Kraftfahrzeugen sowie die Erstellung und Prüfung von Gutachten, vornehmlich für Fahrzeuge, Technische und Unternehmensberatung sowie Pressearbeit und die damit verbundenen Tätigkeiten.
40237 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Der Handel mit Elektronikartikeln (Akku) und Zubehör und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.
48619 Heek
Nordrhein-Westfalen -
Auto-, Autoteile und Reifenhandel, Transport und Kurierservice.
74564 Crailsheim
Baden-Württemberg -
Der Groß- und Einzelhandel mit Caravans, Reisemobilen und Kraftfahrzeugen aller Art, Kraftstoffen + Ölen, Zubehörteilen und Fahrzeugen sowie die Ausführung von Kfz- und Caravan-Reparaturen, die Vermietung von Caravans und Kraftfahrzeugen, Abschlepp- und Wartungsdienstleistungen
27612 Loxstedt
Niedersachsen -
Herstellung, Vertrieb und Reparatur von Flugzeugbetankungsfahrzeugen, Tankfahrzeuge und sogenannte Hydrantendispenser sollen auf über 200 Flughäfen im Einsatz sein.
21465 Reinbek
Schleswig-Holstein
Zeige 1 - 10 von 453 Ergebnissen
Seite 1 von 28
Wirtschaftsgüter im Bereich Automobil & Bikes
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Automobil & Bikes.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.