Autohaus Brackmann GmbH

Automobil & Bikes

Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art, mit Ersatzteilen und Zubehör, der Betrieb von Reparaturwerkstätten sowie die Ausübung aller mit einem Kfz-Handelsunternehmen zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten einschl. Lackiererei, ferner Vermittlung von Finanzierungs- und Leasingverträgen, Mietverträgen und Versicherungsverträgen sowie der Abschleppdienst. Der Betrieb wurde zuvor als Niederlassung der Opel-Dürkop GmbH, Braunschweig, geführt. Die Gesellschaft ist Opel- und Kia-Partner sowie Stützpunktlager der Firma Irmscher.

Autohaus Brackmann GmbH
Rückingsallee 1
37154 Northeim
Telefon: +49 5551 3550-0
www.opel-brackmann-northeim.de

Amtsgericht Göttingen

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 15.12.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 15.12.2024

71 IN 67/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Brackmann GmbH, Rückingsallee 1, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130692), vertr. d.: Ernst-Hermann Fricke, (Geschäftsführer), ist am 13.12.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim, Tel.: 05551/98878-0, Fax: 05551/98878-29, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 13.12.2024

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