ASS Fliesen GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

ASS Fliesen GmbH
Am Haubach 4
32584 Löhne

Amtsgericht Detmold

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frau Sabrina Fromme

Veröffentlicht: 27.03.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.03.2024

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 65/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18973 eingetragenen ASS Fliesen GmbH, Am Haubach 4, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Fromme, Bohlenstr. 26, 32107 Bad Salzuflen

Geschäftszweig: Betrieb eines Fliesenlegergeschäftes nebst allen damit verbundenen Geschäften


ist am 25.03.2024, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

10 IN 65/24
Amtsgericht Detmold, 25.03.2024

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