aremtech GmbH
Maschinenbau
Die Konstruktion und die Herstellung von Maschinen und Anlagen, Anlagen- und Verfahrensentwicklungen, Ingenieurdienstleistungen im Maschinen- und Anlagenbau, der Betrieb von Anlagen zu Verarbeitung und Veredelung von unterschiedlichen Roh- und Reststoffen, der Vertrieb und Verkauf von verarbeiteten und veredelten Roh- und Reststoffen, die Entwicklung und der Vertrieb von Additiven für Agglomerationsanwendungen, die Unternehmensberatung sowie der Handel mit Waren aller Art.
aremtech GmbH
Zschortauer Str. 76
04129 Leipzig
Telefon:
+49 341 91880525
www.arem.tech
Amtsgericht Leipzig
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 03.03.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 05.03.2025
Aktenzeichen: 405 IN 386/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der aremtech GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41709
vertreten durch den Geschäftsführer André Schmidt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ergeht am 03.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 03.03.2025 um 10:10 Uhr die vor-
läufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Sarah Müller
Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB
Karl-Tauchnitz-Straße 10
04107 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 98411135
Telefax: 0341 98411199
Email geschäftlich: [email protected]
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner Zustimmungs-
vorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen wer-
den.
Insolvenzverwalter
Sarah Müller
Rechtsanwältin
Karl-Tauchnitz-Str. 10
04107 Leipzig
Email: [email protected]
Web: korn-letzas.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Sondermaschinenbau, Planung und Herstellung sowie Montage von Anlagen und Waschanlagen, Hydroautomations- und Pressanlagen bis 500 t, die Übernahme von Lohnarbeiten im Verbund, sowie die Ausführung von sonst. Tätigkeiten im allgemeinen Maschinenbau. Gebäudefläche: ca. 3.200 m²
97723 Oberthulba
Bayern -
Herstellung und Verkauf von Werkzeugen und Sondermaschinen.
63868 Großwallstadt
Bayern -
Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Werkzeugen und Maschinenteilen sowie Durchführung von Reparaturen. Es werden insbesondere Sondermaschinen, Hubspindelanlagen für Vieh-, Stückgut- und Palettentransport sowie Ersatzteile jeglicher Art produziert.
49565 Bramsche
Niedersachsen -
Die Entwicklung und der Bau von Prototypen und Serienanfertigung von Ladungsträgern aus Kunststoff und Metall sowie Produkten aus Schaumstoff und Karton, weiter die Beratung im Bereich des Unternehmensgegenstandes.
53797 Lohmar
Nordrhein-Westfalen -
Die Herstellung und der Vertrieb von Stanzwerkzeugen und Kunststoffspüritzwerkzeugen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
14641 Wustermark
Brandenburg -
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Maschinenteilen, Werkzeugen, Maschinen und Industrieanlagen sowie die Nutzung und Verwertung eigenen Vermögens. Herstellung kleinerer Schweißkonstruktionen incl. mechanischer Bearbeitung sowie die Montage von Baugruppen. Im Bereich Lineartechnik werden Wellenführungen, Schienenführungen und Lineartische produziert.
58454 Witten
Nordrhein-Westfalen -
Handel mit und Reparatur von Elektromaschinen sowie Elektroinstallation.
57076 Siegen
Nordrhein-Westfalen -
Allgemeiner Maschinenbau und Hydraulik Produktion, Ex- und Import sowie Handel mit diesen Anlagen und Geräten, Vermietung und Reparatur.
45549 Sprockhövel
Nordrhein-Westfalen -
Bau, Vertrieb, Handel, Reparatur von Batterien, Ladegeräten, Batteriesystemen, elektrischen, elektronischen, mechanischen und elektromechanischen Geräten und Teilen.
79289 Horben
Baden-Württemberg -
Handel mit neuen und gebrauchten Werkzeugmaschinen und Werkzeugen, die Vermittlung von Lohnarbeit sowie der Handel mit Metallen. Schwerpunkt: Handel mit neuen Werkzeugmaschien und generalüberholten Schleifmaschinen für die Metallbearbeitung. Märkte: - Inland ca. 70% - europäisches Ausland ca. 25% - restliche Welt ca. 5% Räumlichkeiten in Stockstadt: - 1.800 qm Austellung und Lager - 600 qm Bürofläche
64589 Stockstadt
Hessen
Zeige 1 - 10 von 59 Ergebnissen
Seite 1 von 6
Wirtschaftsgüter im Bereich Maschinenbau
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Maschinenbau.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.