Apoidea gGmbH
Medizin & Pflege
Apoidea gGmbH
Schäferkampsallee 50
20357 Hamburg
apoidea-hamburg.de
Amtsgericht Hamburg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frau Stephanie Bauer
Veröffentlicht: 20.06.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 20.06.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160656 eingetragenen Apoidea gGmbH, Schäferkampsallee 50, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Bauer,
Geschäftszweig: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Erziehung, b) die Förderung der Bildung, c) die Förderung des Wohlfahrtswesens, d) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, e) die Förderung der Jugendhilfe, f) die Förderung des Zivilschutzes, g) die Förderung des Katastrophenschutzes, h) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, sowie i) die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Kinder aus dem Raum Hamburg und dessen näherer Umgebung betreut und beaufsichtigt und zu diesem Zweck eine oder mehrere Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt reggio-orientierte Erziehung, Bildung und ganzheitliche Persönlichkeitsentfaltung errichtet und führt. Daneben bietet die Gesellschaft eine Mittagsverpflegung für Kinder und hilfsbedürftige Menschen an. Darüber hinaus führt die Gesellschaft Schulungen von Fachkräften und Zusatzfachkräften für externe Erzieher- und SPA-Prüfungen, Fachtage sowie Zertifizierungskurse für pädagogisches Personal durch. Der Satzungszweck wird ferner dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die Erstversorgung der Bevölkerung in Krisen- / Kriegs- und Katastrophengebieten anbietet und die betroffenen Bürger mit lebensnotwendigen Mitteln, wie Lebensmitteln, versorgt und psycho-sozial begleitet. Zudem bietet die Gesellschaft die Erstversorgung, Erstaufnahme und Vermittlung von Unterkünften bzw. vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen selbst sowie deren praktische Unterstützung zur Integration an, z.B. durch Begleitung bei Alltagsangelegenheiten, wie Behördengängen sowie die Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur z.B. in Form der Durchführung und Unterstützung von (Informations-)Veranstaltungen oder Sprachkursen. Ferner wird der Satzungszweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln (Geld- und Sachmittel) durch Beiträge und Spenden sowie deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die in Absatz 1 aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden haben.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 27.06.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 28.11.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 160/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Insolvenzverwalter
Michael Nickel
Rechtsanwalt
Arnold-Heise-Str. 9
20249 Hamburg
Email: [email protected]
Web: kilger-law.de
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