Amazing Brands Group GmbH

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Im Mediapark 5
50670 Köln
www.we-the-brands.com

Amtsgericht Köln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg

Veröffentlicht: 11.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 11.09.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln

Geschäftszweig: das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,


ist am 06.09.2024, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 258/24
Amtsgericht Köln, 06.09.2024

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