Alphabeta GmbH

Druck & Verlag

Die Herstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere die Herstellung von Grafik, Satz- und Druckvorlagen für alle Druckverfahren, von Andrucken sowie die Beratung, Betreuung und Produktion für die technische und, gestalterische und redationelle Umsetzung von gedruckten und elektronischen Kommunikationsmitteln

Alphabeta GmbH
Hammerbrookstr. 93
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 280868-0
www.alphabeta.de

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 18.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 18.01.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 8/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24986 eingetragenen Alphabeta GmbH, Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Jessica Tonn und Herrn Jan Gerds

Geschäftszweig: die Herstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere die Herstellung von Grafik, Satz- und Druckvorlagen für alle Druckverfahren, von Andrucken sowie die Beratung, Betreuung und Produktion usw.


ist am 15.01.2025, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 8/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025

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