Alpha Investor GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Über-nahme der persönlichen Haftung als Komplementärin. - die Entwicklung von Fondskonzepten, die Erarbeitung wirtschaftlicher Konzeptionen sowie die Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprospekten, das Anbieten von Unternehmensanteilen an den konzipierten Fondsgesellschaften und die Übernahme - soweit zulässig - der Anleger- und Fondsverwaltung.
Alpha Investor GmbH
Reichsstraße 2
04109 Leipzig
Telefon:
+49 341 261787-0
www.publity.de
Amtsgericht Leipzig
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frank Schneider
Veröffentlicht: 30.07.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 30.07.2024
Aktenzeichen: 403 IN 1350/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alpha Investor GmbH, Reichsstraße 2, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24575
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schneider
ergeht am 24.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 24.07.2024 um 12:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Michael Putze
Volksgartenstraße 39
04347 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
Telefax: 0341 48693 93
Email geschäftlich: [email protected]
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Insolvenzverwalter
Michael Putze
Rechtsanwalt
Prager Str. 34
4317 Leipzig
Email: [email protected]
Web: hww.eu
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
die Verwaltung eigenen Vermögens
06386 Elsnigk
Sachsen-Anhalt -
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Förderung dieser Beteiligungsunternehmen im Rahmen deren jeweiligen Unternehmensgegenstandes sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
48159 Münster
Nordrhein-Westfalen -
Verwaltung von eigenem Grundbesitz in Erfurt
36043 Fulda
Hessen -
Die Beratung von jungen und werdenden Eltern zu finanziellen Fragen und Unterstützung bei der Beantragung, im speziellen beim Elterngeld.
42897 Remscheid
Nordrhein-Westfalen -
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens und Erbringung von Dienstleistungen für Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft, wobei die Gesellschaft keine Tätigkeiten ausübt, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.
80802 München
Bayern -
Beteiligung an anderen Firmen; Kauf und Verkauf von Anteilen an anderen Firmen; Gründung anderer Firmen; Erwerb und Verkauf von Immobilien und anderen Sachwerten; Erwerb und Verkauf von Aktien und anderen immateriellen Gütern.
82069 Hohenschäftlarn
Bayern -
Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmungen und Gesellschaften, Geschäftsführung in und Vertretung solcher Unternehmungen und Gesellschaften sowie Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (Organisation, Finanzierung, Kapitalmarkt usw.) an anderen Unternehmungen und Gesellschaften.
22083 Hamburg
Hamburg -
Es Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Grundbesitz zu erwerben, zu halten, zu veräußern, zu vermieten und eigenes Vermögen zu verwalten.
34626 Neukirchen
Hessen -
Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Immobilien.
80331 München
Bayern -
Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere solchen, die Waren aller Art herstellen und vertreiben, Ausübung von gastronomischen Betrieben, eines Catering Betriebes und Party-Service, Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und die entsprechenden Dienstleistungen hierzu.
73650 Winterbach
Baden-Württemberg
Zeige 1 - 10 von 382 Ergebnissen
Seite 1 von 19
Wirtschaftsgüter im Bereich Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.