AK Erdarbeiten GmbH & Co. KG
Bauunternehmen Handwerksbetriebe
Durchführung von Erdarbeiten, die Erdkabelverlegung, der Tiefbau
AK Erdarbeiten GmbH & Co. KG
Ostbredenstr. 28
59229 Ahlen
Amtsgericht Münster (Westfalen)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Anil Mert Keskin
Veröffentlicht: 29.09.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 29.09.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 10877 eingetragenen AK Erdarbeiten GmbH & Co. KG, Ostbredenstraße 28, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anil Mert Keskin, Im Kühl 7 , 59227 Ahlen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2024, um 12:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerinsowie eines am 27.12.2023 eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 83 IN 24/23 und 83 IN 31/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Grund, Hauptstr. 65, 59269 Beckum, Telefon: 02525/908950, Fax: 02525908474.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
83 IN 24/23
Amtsgericht Münster, 24.09.2024
Insolvenzverwalter
Andreas Grund
Rechtsanwalt
Hauptstr. 65
59269 Beckum
Email: [email protected]
Web: andrespartner.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Elektroinstallation, Elektro- und Gebäudetechnik, Steuerungs- und Regeltechnik, Solaranlagen, Wärmepumpen, Photovoltaik, Stallausrüstung
39606 Osterburg
Sachsen-Anhalt -
Die Planung, der Handel, die Herstellung und die Montage von Fenster- und Fassadensystemen aller Art, der Handel und die Montage von Rohrleitungen aller Art, die Erbringung von Montageleistungen aller Art, einschließlich Spezialmontagen in verschiedenen Bereichen und die Durchführung von Baugeschäften aller Art
89231 Neu-Ulm
Bayern -
Die Planung und Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Industriebauten.
74254 Offenau
Baden-Württemberg -
Herstellung und Vertrieb von Maurer- und Glättekellen sowie Zubehör für die Bauindustrie.
42897 Remscheid
Nordrhein-Westfalen -
Herstellung von Bürsten und Besen als Blindenarbeit, Verkauf von Blinden-Webwaren sowie der Einzelhandel mit Papier und Bürobedarf.
30179 Hannover
Niedersachsen -
Die Planung, der Verkauf und die Montage von Photovoltaik- und Windkraftanlagen
66399 Mandelbachtal
Saarland -
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen und Teileigentumseinheiten. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern.
14195 Berlin
Berlin -
Der Aufbau und die Renovierung von Wohn- und Gewerbeprojekten sowie EPC zu Projekten im Bereich Solar und erneuerbare Energien.
40789 Monheim
Nordrhein-Westfalen -
Elektrohandwerk mit Installationsleistungen aller Art sowie Handel und Serviceleistungen.
99880 Hörselgau
Thüringen -
Alle Arbeiten an und in Immobilien, die dem Gewerk des Malerhandwerks unterliegen
30539 Hannover
Niedersachsen
Zeige 1 - 10 von 1794 Ergebnissen
Seite 1 von 90
Wirtschaftsgüter im Bereich Bauunternehmen, Handwerksbetriebe
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Bauunternehmen, Handwerksbetriebe.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.