AgroSolar Europe GmbH
Energie & Umwelt Forschung & Bildung
Die Forschung, (Weiter-)entwicklung und Erprobung marktfähiger Agrophotovoltaiktechnologien samt Erfassung ihrer Vor- und Nachteile; der Aufbau von Modellvorhaben in unterschiedlichen (Bundes-)ländern; der Anlagenbau im Bereich Agrophotovoltaik, ggf. mit eigener Herstellung und Vertrieb; die Lizenz- oder Franchisevergabe, Trainings sowie Beratung in diesem Bereich.
AgroSolar Europe GmbH
Allee der Kosmonauten 16
10315 Berlin
www.agrosolareurope.de
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Markus Haastert
Veröffentlicht: 06.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 06.10.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag
AgroSolar Europe GmbH, Allee der Kosmonauten 16, 10315 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Haastert
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255951
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.10.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.10.2024
Insolvenzverwalter
Sebastian Laboga
Rechtsanwalt
Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24
10785 Berlin
Email: [email protected]
Web: kueblerlaw.com
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Die Planung, der Verkauf und die Montage von Photovoltaik- und Windkraftanlagen
66399 Mandelbachtal
Saarland -
Durchführung von Bildungs- und Veranstaltungsangeboten.
02785 Olbersdorf
Sachsen -
Die Ausbildung im Gesundheitswesen, Coaching und Weiterbildung
50933 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Handel mit industriellen und gewerblichen Reststoffen, Behandlung industrieller und gewerblicher Reststoffe, Verwertung und Beseitigung von Abfallstoffen sowie Beratungstätigkeiten in Zusammenhang mit der Verwertung und Beseitigung gewerblicher und industrieller Reststoffe und Abfallstoffe sowie Tätigkeiten für ökologisches Bauen, Erstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
21077 Hamburg
Hamburg -
Tätigkeiten im Umweltschutz.
30853 Langenhagen
Niedersachsen -
Der Handel und Vertrieb von Baustoffen, insbesondere im Bereich des Regenwassermanagements sowie der damit verbundenen Dienstleistungen.
89558 Böhmenkirch
Baden-Württemberg -
Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.
17192 Waren
Mecklenburg-Vorpommern -
Sachverständigenbüro für - Umwelt- und abfallrechtliche Beratung (Consulting); - Altlasten- und Gebäudeschadstofferkundung; - Probenahmen zur labortechnischen Untersuchung; - Fachplanung, Fachtechnische Leitung und Koordination von (Schadstoff-) Sanierungs- /Rückbau- und Entsorgungsleistungen; - Entsorgungs-/Stoffstrommanagement als Bevollmächtigter im Auftrag des Abfallerzeugers; - Planung und Überwachung von Verkehrssicherungsmaßnahmen
89155 Erbach
Baden-Württemberg -
Die qualifizierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für schwervermittelbare jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere aber Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), sowie für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und Menschen mit Behinderungen im Sinne von SGB IX.
61250 Usingen
Hessen -
Import und Export, Handel insbesondere von elektronischen Geräten und Bauteilen für die erneuerbaren Energien, Montagevermittlung insbesondere von diversen Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, Beratung von Unternehmen und Kommunen insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, Marketing und Unternehmensentwicklung.
80809 München
Bayern
Zeige 1 - 10 von 383 Ergebnissen
Seite 1 von 26
Wirtschaftsgüter im Bereich Energie & Umwelt, Forschung & Bildung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Energie & Umwelt, Forschung & Bildung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.