AENEAS Consulting GmbH
Personaldienstleistung
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die private Arbeitsvermittlung, Interim- und Projektmanagement, die Ausführung aller Geschäfte, die mit den vorerwähnten Zwecken in Zusammenhang stehen.
AENEAS Consulting GmbH
Neue Grünstr. 17 /18
10179 Berlin
Telefon:
+49 30 516959770
www.aeneas-group.de
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 05.01.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.01.2025
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AENEAS Consulting GmbH,
Neue Grünstraße 17/18, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer
Alexander Falkenberg, Stephan Schmitt und Danina Margit Schwarm
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg;
Register-Nr.: HRB 189894
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Arbeitnehmervermittlung
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2025 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwal Otliver Sietz
Rankestraße 33, 10789 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.02.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.02.2025, 11:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.09.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.01.2025
Insolvenzverwalter
Oliver Sietz
Rechtsanwalt
Rankestr. 33
10789 Berlin
Email: [email protected]
Web: voigtsalus.de
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Die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) sowie die Personalvermittlung und die Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber.
47167 Duisburg
Nordrhein-Westfalen -
Die Analyse und Beratung von Unternehmen sowie Entwicklung und Betrieb von Software zur Gestaltung digitaler Geschäftsprozesse und Integration von Daten und Abläufen über Unternehmens- und Plattformgrenzen hinweg.
70176 Stuttgart
Baden-Württemberg -
Die Beratung von mittelständischen Unternehmen.
49610 Quakenbrück
Niedersachsen -
1. Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Bereitstellung von Networking-Plattformen, die Mitarbeitern von Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden: Branchendienstleister genannt) die Möglichkeit bieten, über die Network-Plattformen Kontakte aufzubauen, fachlichen Content abzurufen und zu erstellen, sowie für Unternehmen Werbemaßnahmen durchzuführen. Zudem wird es auf den Portalen einen Karrierebereich mit Angebot und Nachfrage zu Jobs geben und ein Anbieterverzeichnis. Dazu gehört auch: - die Erarbeitung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von EDV-Lösungen - das Betreiben eigener und angemieteter EDV Technik zum Zweck der Präsentation von Informationen im Internet; insbesondere auch die Betreibung von lnternetportalen zum Anwerben von Kunden, Mitgliedern und zu Werbezwecken - der Erwerb, Vermittlung, Verkauf und Nutzung von Werbeverträgen - die Veranstaltung von EDV-Schulungen, und Vorträgen als auch die Realisierung von Software oder ähnlichen Produkten 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von sogenannten Offline-Events und Veranstaltungen. Dazu gehört auch: - die Durchführung von Informations-, Schulungs- Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen, - die Durchführung von Workshops und Seminaren im In- und Ausland, - die Organisation von Informations-, Diskussions- und Seminarveranstaltungen, - die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, - die Einrichtung und der Betrieb von Schulungs- und Weiterbildungseinrichtungen, - Erstellen und Vertreiben von Publikationen
50678 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung.
04651 Bad Lausick
Sachsen -
Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG sowie Personalvermittlung.
80687 München
Bayern -
Das Sourcing von produktionsrelevanten Materialien insbesondere für die Autoindustrie, Chemikalien, Möbeln, Textilprodukten, Stoffen, Holz, Metallen, Lebensmitteln, Gesundheitsprodukten, PSA (Persönliche Schutzausrüstung), Pandemieartikeln nebst dem Onlinehandel mit diesen sowie das Erbringen von Beratungsdienstleistungen und der Vertrieb und Entwurf von Fertighäusern und Lagerhallen.
20249 Hamburg
Hamburg -
Personalberatung / Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften / Coaching.
40235 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Die Personalberatung, Arbeitnehmerüberlassung, sonstige Personaldienstleistungen insbesondere auch die Vermittlung von Arbeitskräften auf Dienst- oder Werkvertragsbasis
20095 Hamburg
Hamburg -
Die Erbringung von Personaldienstleistungen und die Vermittlung von Personal, sowie sämtliche damit in Verbindung stehende Tätigkeiten.
41564 Kaarst
Nordrhein-Westfalen
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.