Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH
Personaldienstleistung
Erbringung und Vertrieb von Beratungs-, Service-, Management-Dienstleistungen im Gesundheitswesen im In- und Ausland, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen, insbesondere aber nicht ausschließlich für Leistungserbringer aus der Labormedizin und Leistungsträger wie gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH
Zeppelinstr. 73
81669 München
Amtsgericht München
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 04.01.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.01.2025
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH, Zeppelinstraße 73, 81669 München, vertreten durch den Geschäftsführer Weber Nicolas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 286403
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München, Gz.: M-179/24-MS Dokument 18
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.01.2025 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49(89)858963445.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.01.2025
Insolvenzverwalter
Ivo-Meinert Willrodt
Rechtsanwalt
Barthstr. 16
80339 München
Email: [email protected]
Web: pluta.net
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1. Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Bereitstellung von Networking-Plattformen, die Mitarbeitern von Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden: Branchendienstleister genannt) die Möglichkeit bieten, über die Network-Plattformen Kontakte aufzubauen, fachlichen Content abzurufen und zu erstellen, sowie für Unternehmen Werbemaßnahmen durchzuführen. Zudem wird es auf den Portalen einen Karrierebereich mit Angebot und Nachfrage zu Jobs geben und ein Anbieterverzeichnis. Dazu gehört auch: - die Erarbeitung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von EDV-Lösungen - das Betreiben eigener und angemieteter EDV Technik zum Zweck der Präsentation von Informationen im Internet; insbesondere auch die Betreibung von lnternetportalen zum Anwerben von Kunden, Mitgliedern und zu Werbezwecken - der Erwerb, Vermittlung, Verkauf und Nutzung von Werbeverträgen - die Veranstaltung von EDV-Schulungen, und Vorträgen als auch die Realisierung von Software oder ähnlichen Produkten 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von sogenannten Offline-Events und Veranstaltungen. Dazu gehört auch: - die Durchführung von Informations-, Schulungs- Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen, - die Durchführung von Workshops und Seminaren im In- und Ausland, - die Organisation von Informations-, Diskussions- und Seminarveranstaltungen, - die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, - die Einrichtung und der Betrieb von Schulungs- und Weiterbildungseinrichtungen, - Erstellen und Vertreiben von Publikationen
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Nordrhein-Westfalen -
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40235 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Die Personalberatung, Arbeitnehmerüberlassung, sonstige Personaldienstleistungen insbesondere auch die Vermittlung von Arbeitskräften auf Dienst- oder Werkvertragsbasis
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Die Erbringung von Personaldienstleistungen und die Vermittlung von Personal, sowie sämtliche damit in Verbindung stehende Tätigkeiten.
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