adhoc Personaldienstleistungen GmbH

Personaldienstleistung

Arbeitnehmerüberlassung.

adhoc Personaldienstleistungen GmbH
Elberfelder Str. 94
58095 Hagen
www.adhocpersonal.de

Amtsgericht Essen

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 12.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 12.01.2025

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 2/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8349 eingetragenen adhoc Personaldienstleistungen GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen und Herrn Christian Bauer, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen

Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung


ist am 10.01.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

161 IN 2/25
Amtsgericht Essen, 10.01.2025

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