Acquisa Dienstleistungs GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Erbringung von Dienstleistungen im Online-Bereich, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Büroartikel im Online-Bereich und die Erstellung von Webseiten.
Acquisa Dienstleistungs GmbH
Georg-Büchner-Weg 18
63069 Offenbach
Telefon:
+49 69 34868364
www.das-regionalefirmenportal.de
Amtsgericht Offenbach am Main
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Anes Jukic
Veröffentlicht: 13.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.10.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Acquisa Dienstleistungs GmbH, Georg-Büchner-Weg 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53181),
vertreten durch:
Anes Jukic, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: [email protected], Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Das weitere Verfahren 8 IN 13/24 wird zu diesem verfahren hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2024
Insolvenzverwalter
Lason Gutsche
Rechtsanwalt
Hynspergstr. 24
60322 Frankfurt
Email: [email protected]
Web: hgw.de
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