ab ausblick hamburg gGmbH
Forschung & Bildung
ab ausblick hamburg gGmbH
Spohrstraße 6
22083 Hamburg
www.ausblick-hamburg.de/
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Samuel Breisacher
Veröffentlicht: 18.05.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 18.05.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Breisacher
Geschäftszweig: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, der Berufsbildung und der Rehabilitation, außerdem die Bildung, Erziehung, Betreuung und soziale Begleitung von jungen Menschen, Erwachsenen und Senioren. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft fördert indirekt oder unmittelbar die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungserfahrung oder von Behinderung bedrohte oder anderweitig benachteiligte Menschen, insbesondere durch Maßnahmen im Kontext der Arbeitsförderung, der Jugendhilfe und der Rehabilitation mit Schwerpunkt im norddeutschen Raum. 3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die ihrerseits die Jugendhilfe und Berufsbildung fördern, b) die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch weitere Maßnahmen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, für die unter a) genannten zu fördernden Körperschaften; c) die Beratung von potentiellen Rehabilitanden. 4) Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die strategisch-fachliche Steuerung der Unternehmensgruppe übernimmt und das Leistungsportfolio den aktuellen strategischen Entwicklungen anpasst. Die Gesellschaft übernimmt die Koordinierung einer effektiven und effizienten Zielerfüllung der Tochtergesellschaften durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges, vielseitiges Dienstleistungsangebot, das den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Auftraggeber entspricht. Sie übernimmt darüber hinaus, die Koordinierung der Neu-und Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen im Kontext beruflicher Rehabilitation innerhalb der Unternehmensgruppe. 5) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: - Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen -Personalgestellung, operative Zusammenarbeit -Überlassung von Räumlichkeiten - Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKoGruppe: -Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur GmbH, die der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammen-hang mit dem Energiemanagement erbringt
wird wegen Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 14.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Insolvenzverwalter
Marc-André Borchert
Rechtsanwalt
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
Email: [email protected]
Web: kanzlei-sbl.de
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Die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Weiterbildungen und Umschulungen, insbesondere in den Bereichen Deutsch als Zweitsprache, Büromanagement, Programmierung, Pflege sowie Sicherheit.
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die Förderung der Erziehung und Entwicklung von Kindern im Alter von eineinhalb bis sechs Jahren. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte. Gefördert wird die individuelle Entwicklung der Kinder durch Unterstützung ihrer Stärken und Fähigkeiten in Anlehnung an das Berliner Bildungsprogramm.
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Der Betrieb eines EdTech-Unternehmens für Bildungs- und Schulungsdienstleistungen in Deutschland, insbesondere die EntWicklung und der Vertrieb von Bildungsplattformen, E-Learning-Programmen und -Kursen sowie andere innovative Technologielösungen im Bildungsbereich. Weiterhin die Beratung zu Fragen der digitalen Bildung und die Durchführung von Schulungskursen und Workshops. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.
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Berlin -
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Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für politisch oder rassistisch Verfolgte, Flüchtlinge, Behinderte. Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Ziele insbesondere durch: das Angebot an Familien, Beratung, Begleitung und Unterstützung in der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisensituationen zu erhalten, durch beraterische, pädagogische und psychotherapeutische Angebote, die erzieherischen Kompetenzen zu stärken und Kinder und Jugendliche in ihrer psychosozialen Entwicklung zu fördern, das Betreiben von Evaluationen und die Forschung der Qualitätssteigerung bestehender Jugendhilfeangebote in enger Absprache mit den Kooperationspartnern, insbesondere den jeweiligen Jugendämtern der Berliner Bezirksämter, die Erichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Kindertagespflege.Angebote für schulische Hilfe, etwa im Rahmen der Sozialarbeit an Schulen; die Tätigkeit der Gesellschaft als Trägerin der Eingliederungshilfe im Rahme beraterischer, pädagogischer und psychotherapeutischer Angebote behinderter Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen zu unterstützen, um Behinderungen zu vermeiden bzw. deren Folgen abzumildern, die Förderung von Menschen, die bspw. der Volksgruppe der Sinti und Roma angehören, etwa durch Vermittlung von Bildungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis.
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Die qualifizierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für schwervermittelbare jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere aber Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), sowie für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und Menschen mit Behinderungen im Sinne von SGB IX.
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