Glossar
Verteilungstermin
Etwa 4 bis 6 Wochen nach Zuschlagsverkündung (Zwangsversteigerung) findet der Verteilungstermin statt. Zu diesem Zeitpunkt muß der Erwerber den vollständigen Erwerbspreis beibringen. Der Erlös wird an diesem Tage anteilig an die Gläubiger ausgekehrt.